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   VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18   

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VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18 (https://dejure.org/2019,12791)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16.04.2019 - 12 B 77/18 (https://dejure.org/2019,12791)
VG Schleswig, Entscheidung vom 16. April 2019 - 12 B 77/18 (https://dejure.org/2019,12791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 49/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2016 - 2 MB 16/16 - Juris Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 26).

    So wie eine erst im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2017 - 1 WB 41.16 - Juris Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 53), können auch nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung erstellte oder überarbeitete Beurteilungen grundsätzlich nicht in die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung einbezogen werden (VG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2019 - 12 B 70/18 - Juris Rn. 31 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Die Ernennungen könnten mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 - Juris Rn. 9) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Eine Begründung ist jedoch dann entbehrlich, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note geradezu aufdrängt (Vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.2015 - 2 C 27.14 - Juris Rn. 33, 37).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.07.1980 - 2 C 8.78 - Juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 - Juris Rn. 20).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse des Beamten nach einem angemessenen beruflichen Fortkommen Rechnung, indem er ein grundrechtgleiches Recht auf rechtsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl gewährt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11 - Juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Denn allein die Erwägungen, die der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung angestellt hat, sind für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit relevant (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.2010 - 1 WB 52.08 - Juris Rn. 37; OVG Bremen, Urteil vom 17.10.2018 - 2 LB 228/17 - Juris Rn. 45; OVG Münster, Beschluss vom 17.08.2011 - 6 B 600/11 - Juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Hat der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen (wie hier: Richtlinie über die Beurteilung der Beschäftigten des Landes Schleswig-Holstein - BURL - Amtsbl. SH, 2009, S. 482), dann sind die Beurteilenden an diese Richtlinien hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der einzuhaltenden Maßstäbe nach dem Gleichheitsgrundsatz gebunden; das Gericht kann insoweit nur prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - Juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.07.2015 - 5 ME 107/15 - Juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urteil vom 06.09.2000 - 3 L 221/98 - Juris Rn. 54).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    So wie eine erst im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2017 - 1 WB 41.16 - Juris Rn. 32; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 53), können auch nach dem Zeitpunkt der Auswahlentscheidung erstellte oder überarbeitete Beurteilungen grundsätzlich nicht in die gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung einbezogen werden (VG Schleswig, Beschluss vom 08.01.2019 - 12 B 70/18 - Juris Rn. 31 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2016 - 2 MB 16/16

    Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren; Rechtsnatur der dienstlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2016 - 2 MB 16/16 - Juris Rn. 16 m. w. N.; VG Schleswig, Beschluss vom 04.09.2018 - 12 B 49/18 - Juris Rn. 26).
  • OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 228/17

    Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung - adäquate Kausalität;

    Auszug aus VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18
    Denn allein die Erwägungen, die der Dienstherr bei der Auswahlentscheidung angestellt hat, sind für die Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit relevant (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.01.2010 - 1 WB 52.08 - Juris Rn. 37; OVG Bremen, Urteil vom 17.10.2018 - 2 LB 228/17 - Juris Rn. 45; OVG Münster, Beschluss vom 17.08.2011 - 6 B 600/11 - Juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 5 ME 107/15

    Dienstliche Beurteilung; Führungsverhalten; Leistungsmerkmal;

  • OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16

    Begründung; Beurteilung; Gesamturteil

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2018 - 6 B 557/18

    Beschwerde eines Studienrats in einem Konkurrentenstreitverfahren bzgl. der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2011 - 6 B 600/11

    Fehlerhaftigkeit eines Auswahlverfahrens bei unterlassener schriftlicher

  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2000 - 3 L 221/98
  • VG Schleswig, 08.03.2018 - 12 B 9/18

    Beamter; Stellenbesetzung; Verbot der Sprungbeförderung

  • VG Hamburg, 05.01.2021 - 14 E 564/20
    Denn für das Vorliegen eines Anordnungsanspruches in diesem Verfahren kommt es allein auf die Richtigkeit der Auswahlentscheidung als solche an (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 4.9.2020, 21 E 2357/20 n.v. BA S. 8; VG Schleswig, Beschl. v. 16.4.2019, 12 B 77/18, Rn. 37; Wittkowski, NJW 1993, 817, 819; vgl. ferner OVG Münster, Beschl. v. 16.2.2010, 1 B 1483/09, juris Rn. 15; a.A. wohl Schnellenbach, NJW 1990, 637, 638).
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